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Anwaltskosten

Die anwaltlichen Gebühren berechnen sich nach dem für alle Rechtsanwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Beauftragung.

In Beratungsangelegenheiten und wenn die Besonderheit der Situation es erfordert, arbeite ich nach Honorarvereinbarung, zumal die anwaltliche Gebührenordnung zum Beispiel reine Beratungstätigkeiten nicht umfasst.

Ein anwaltliches Erstberatungsgespräch kostet -je nach Aufwand- maximal 190,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Es ist mir wichtig, Ihnen von Anfang an Transparenz über etwaige anfallende Gebühren zu geben. Daher erörtere ich mit Ihnen im Erstberatungsgespräch, welche Kosten für Sie anfallen können.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltsgebühren?

Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen sind familienrechtliche Streitigkeiten nicht mitversichert, entsprechende Verträge werden häufig aus Kostengründen nicht abgeschlossen. Manche Rechtsschutzversicherungen bezahlen jedoch die Gebühren für ein anwaltliches Erstberatungsgespräch.

Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse eng sind und Sie die Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren nicht bezahlen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Dies setzt allerdings voraus, dass das Klagebegehren eine gewisse Erfolgsaussicht hat und nicht mutwillig ist.

Beratungshilfe

Wenn Sie ein geringes Einkommen und kein Vermögen haben, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Beratung und Tätigkeit Beratungshilfe zu beantragen. Der Beratungshilfeschein muss zu Beginn der ersten Beratung vorliegen.

Besteht ein Anspruch auf Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten bei gewonnenem Prozess?

Grundsätzlich wird im Rahmen eines Zivilprozesses auch eine Entscheidung über die Kosten getroffen. Regelmäßig muss derjenige, der den Prozess verliert, alles bezahlen, auch die möglicherweise angefallenen Anwaltskosten des Gegners. Bei nur teilweisem Erfolg, oder wenn eine einvernehmliche Lösung durch Abschluss eines Vergleichs gefunden wird, werden die Kosten aufgeteilt.

Im Familienrecht gibt es hier einige Besonderheiten. So kann zum Beispiel das Gericht in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren über die Kostenverteilung nach billigem Ermessen entscheiden. Besonderheiten erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.